Datenschutz ist Pflicht. Unternehmen verarbeiten heutzutage eine Vielzahl sensibler personenbezogener Daten. Datenschutz ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch ein essenzieller Wettbewerbsvorteil.

Die meco IT GmbH hat sich auf dieses anspruchsvolle Thema spezialisiert und bietet Ihnen die professionelle Unterstützung eines externen Datenschutzbeauftragten. Wir kombinieren unser tiefes Fachwissen im Datenschutzrecht mit unserer langjährigen Erfahrung in der IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre Datenschutzmaßnahmen nicht nur rechtskonform, sondern auch praxisnah und effizient umgesetzt werden.

Warum ein externer Datenschutzbeauftragter?

  • Entlastung Ihrer internen Ressourcen: Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft, wir kümmern uns um den Datenschutz.
  • Vermeidung von Bußgeldern und Rechtsstreitigkeiten durch rechtssichere Lösungen.
  • Spezialisiertes Know-how im IT-Bereich, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Unsere Leistungen im Datenschutz:

  • Übernahme der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten gemäß DSGVO.
  • Beratung und Umsetzung maßgeschneiderter Datenschutzkonzepte.
  • Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter.
  • Durchführung von Datenschutz-Audits und regelmäßigen Prüfungen.
  • Erstellung und Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO).

Ihre maßgeschneiderte Datenschutz-Lösung – sprechen Sie mit uns!

Interessiert?
Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr Unternehmen datenschutzkonform aufgestellt ist. Die Experten der meco IT GmbH stehen Ihnen zur Seite.

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Braucht Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten? Finden Sie es heraus!

Nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen – aber viele sind es, ohne es zu wissen. Die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO und des BDSG definieren klare Kriterien, wann ein Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben ist. Beantworten Sie die folgenden Fragen, um herauszufinden, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen.

1. Anzahl der Mitarbeiter

Beschäftigen Sie mindestens 20 Mitarbeiter, die regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. Kundendaten, Mitarbeiterdaten, E-Mails) arbeiten?

2. Art der Datenverarbeitung

Verarbeitet Ihr Unternehmen regelmäßig sensible Daten wie:

  • Gesundheitsdaten,
  • Daten zur ethnischen Herkunft,
  • Religionszugehörigkeit,
  • Gewerkschaftszugehörigkeit oder
  • Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen?

3. Führt Ihr Unternehmen regelmäßige und systematische Überwachung von Personen durch, z. B.:

  • Videoüberwachung,
  • Tracking von Nutzerdaten (z. B. in Online-Shops oder Apps)?

4. Datenschutz-Folgenabschätzungen

Führen Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durch, z. B. weil Ihre Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen darstellt?

5. Verarbeitung zum Zweck der Übermittlung

Verarbeitet Ihr Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung?

6. Automatisierte Entscheidungen oder Profiling

Arbeitet ihr Unternehmen mit Tools zum Profiling oder für die Erstellung automatisierter Entscheidungen? (z.B. Bewerbertool)

7. Umfangreiche Verarbeitung personenbezogener Daten

Verarbeitet Ihr Unternehmen personenbezogene Daten in großem Umfang, z. B. Kundendatenbanken, Mitgliederlisten oder Benutzerkonten?

Wann benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?

Warum die meco IT GmbH der richtige Partner ist

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen umsetzen sollen, oder bereits wissen, dass Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen, sind wir für Sie da. Unsere Experten analysieren Ihre individuellen Bedürfnisse, unterstützen Sie bei der Umsetzung aller Vorgaben und stehen Ihnen als zuverlässiger externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.

Mit uns vermeiden Sie Risiken, erfüllen Ihre Pflichten und schaffen Vertrauen – für ein datenschutzsicheres Unternehmen.

Warum Sie den Datenschutz nicht ignorieren dürfen – und wie wir Sie dabei unterstützen können

Datenschutz ist keine Option – sondern Pflicht. In einer Welt, in der personenbezogene Daten zu den wertvollsten Ressourcen gehören, sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, diese Daten zu schützen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreiben strenge Anforderungen vor, die jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, erfüllen muss. Ein Verstoß kann schwerwiegende Folgen haben – von hohen Bußgeldern über Schadensersatzforderungen bis hin zu einem Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern.

Warum ist Datenschutz so wichtig für Ihr Unternehmen?

1. Gesetzliche Verpflichtung: Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen (z. B. mehr als 20 mit Datenverarbeitung beschäftigte Mitarbeiter oder umfangreiche Verarbeitung sensibler Daten), sind dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

2. Hohe Bußgelder und Sanktionen: Bei Nicht-Einhaltung der Datenschutzvorschriften drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes – eine erhebliche Belastung, die vermeidbar ist.

3. Vertrauensvorsprung bei Kunden und Partnern: Datenschutz ist ein Wettbewerbsvorteil. Kunden bevorzugen Unternehmen, die verantwortungsvoll mit ihren Daten umgehen.

4. Schutz vor Cyberangriffen: Datenschutzmaßnahmen schützen nicht nur personenbezogene Daten, sondern auch Ihr gesamtes Unternehmen vor Sicherheitslücken und Datenverlust.

Ohne Datenschutzbeauftragten drohen Risiken

Unternehmen, die keinen Datenschutzbeauftragten benennen, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, riskieren nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch operative und finanzielle Schäden. Ein externer Datenschutzbeauftragter sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen rechtlich abgesichert ist, Datenschutzverstöße vermieden werden und Sie sicher durch den Dschungel der DSGVO und des BDSG navigieren.

Die Lösung: Vertrauen Sie der meco IT GmbH

Nachdem Sie erkannt haben, warum Datenschutz für Ihr Unternehmen unerlässlich ist, stellt sich die Frage: Wie setzen Sie die Anforderungen am besten um?

Die meco IT GmbH ist Ihr verlässlicher Partner, um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen gesetzeskonform, effizient und praxisnah umzusetzen. Unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragten bieten Ihnen umfassende Unterstützung – unabhängig und kompetent.

Vertrauen Sie der meco IT GmbH als Ihrem externen Datenschutzbeauftragten

Datenschutz ist mehr als nur eine Pflicht – er ist ein zentraler Erfolgsfaktor für moderne Unternehmen. Bei der meco IT GmbH in Weingarten bieten wir Ihnen umfassende Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter und helfen Ihnen, den Anforderungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes gerecht zu werden. Mit unserem erfahrenen, zertifizierten Team und unserem tiefgehenden Know-how im Bereich IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.

Warum die meco IT GmbH?

1. Zertifizierte Expertise im Datenschutz

Unser Personal ist speziell ausgebildet und zertifiziert, um die komplexen rechtlichen und technischen Anforderungen des Datenschutzes zu erfüllen. Wir kombinieren das Wissen zum Datenschutz mit praxisnahen Lösungen, die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind.

2. IT-Sicherheit und Datenschutz – Hand in Hand

Datenschutz kann nicht ohne IT-Sicherheit gedacht werden. Mit unserem fundierten Fachwissen in der IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit sorgen wir dafür, dass Ihre technischen Systeme nicht nur datenschutzkonform, sondern auch optimal abgesichert sind.

3. Unabhängigkeit und Neutralität

Als externer Datenschutzbeauftragter arbeiten wir unabhängig von Ihren internen Strukturen. Dadurch gewährleisten wir eine objektive Bewertung und Umsetzung der Datenschutzanforderungen – ohne Interessenkonflikte.

4. Maßgeschneiderte Lösungen

Jedes Unternehmen hat individuelle Bedürfnisse. Wir analysieren Ihre Geschäftsprozesse und entwickeln maßgeschneiderte Datenschutzkonzepte, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch zu Ihrer Unternehmensstrategie passen.

5. Zeit- und Kosteneffizienz

Die Zusammenarbeit mit der meco IT GmbH spart Ihnen wertvolle Zeit und Ressourcen. Wir kümmern uns um alle Aspekte des Datenschutzes, sodass Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

6. Prävention statt Reaktion

Mit uns an Ihrer Seite minimieren Sie das Risiko von Datenschutzverstößen und teuren Bußgeldern. Wir setzen auf präventive Maßnahmen, regelmäßige Schulungen Ihrer Mitarbeiter und eine kontinuierliche Überwachung Ihrer Datenschutzmaßnahmen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Sicherheit: Einhaltung aller Datenschutzvorgaben der DSGVO und des BDSG.
  • Fachkompetenz: Experten mit fundierter Ausbildung in Datenschutz und IT-Sicherheit.
  • Flexibilität: Dienstleistungen, die exakt auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
  • Verlässlichkeit: Langfristige Unterstützung und schnelle Reaktion bei Datenschutzfragen.

Setzen Sie auf die meco IT GmbH für Ihren Datenschutz

Mit uns sind Ihre sensiblen Daten in sicheren Händen. Wir sind nicht nur Ihr externer Datenschutzbeauftragter, sondern auch Ihr Partner, der Ihnen hilft, Datenschutz als Wettbewerbsvorteil zu nutzen.

Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Datenschutzstrategie auf das nächste Level heben.

Ihr Team der
meco IT GmbH – Ihre Experten für Datenschutz und IT-Sicherheit

Datenschutz-Checkliste für Unternehmen

Diese Checkliste hilft Unternehmen, die grundlegenden Anforderungen an den Datenschutz gemäß der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu erfüllen und Datenschutzlücken zu erkennen. Führen Sie diese Checkliste regelmäßig durch, um sicherzustellen, dass Sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

  • Ist ein Datenschutzbeauftragter bestellt (intern oder extern), falls erforderlich?
  • Sind die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet?
  • Gibt es eine schriftliche Datenschutzrichtlinie im Unternehmen?
  • Sind alle Mitarbeitende in Datenschutzfragen geschult und sensibilisiert?
  • Liegt für jede Verarbeitung personenbezogener Daten eine rechtliche Grundlage vor (z. B. Einwilligung, Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse)?
  • Werden die Grundsätze der Datenverarbeitung eingehalten (z. B. Datenminimierung, Zweckbindung, Speicherbegrenzung)?
  • Gibt es Prozesse zur Bearbeitung von Anfragen der Betroffenen (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit)?
  • Werden besonders sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten) nur mit besonderen Schutzmaßnahmen verarbeitet?
  • Sind alle Verarbeitungstätigkeiten in einem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) dokumentiert?
  • Wurden Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) für risikoreiche Verarbeitungen durchgeführt?
  • Gibt es eine dokumentierte Einwilligung der Betroffenen, wenn diese erforderlich ist?
  • Gibt es technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz personenbezogener Daten?
  • Sind Zugriffskontrollen und Berechtigungskonzepte für Mitarbeiter definiert?
  • Werden Daten regelmäßig verschlüsselt (z. B. bei Übertragungen und Speicherung)?
  • Existiert ein Notfall- und Wiederherstellungsplan für IT-Systeme?
  • Sind regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen (z. B. Penetrationstests) durchgeführt worden?
  • Gibt es einen Prozess zur Meldung und Bearbeitung von Datenschutzverletzungen?
  • Ist die Frist zur Meldung von Datenpannen (72 Stunden) an die zuständige Aufsichtsbehörde bekannt?
  • Werden alle Datenschutzvorfälle intern dokumentiert?
  • Werden Betroffene über die Verarbeitung ihrer Daten informiert (z. B. Datenschutzerklärung auf der Website)?
  • Ist die Datenschutzerklärung vollständig, verständlich und leicht zugänglich?
  • Werden Betroffenenrechte wie Auskunft, Berichtigung und Widerspruch rechtzeitig bearbeitet?
  • Sind alle externen Dienstleister, die personenbezogene Daten verarbeiten, vertraglich verpflichtet (Auftragsverarbeitung)?
  • Werden die Datenschutzmaßnahmen der Dienstleister regelmäßig überprüft?
  • Werden Datenübermittlungen in Länder außerhalb der EU nach den Vorgaben der DSGVO abgesichert?
  • Wird der Datenschutz regelmäßig überprüft und angepasst (z. B. jährliches Audit)?
  • Sind Marketing- und Werbemaßnahmen datenschutzkonform (z. B. Double-Opt-In-Verfahren)?
  • Gibt es einen Ansprechpartner für Datenschutzfragen im Unternehmen?
  • Enthalten Ihre Webseiten aktuelle und Vollständige Datenschutzhinweise?
  • Ist der Consent-Banner aktuell?

Hinweis: Diese Checkliste bietet eine Übersicht, ersetzt jedoch keine individuelle Beratung oder ein umfassendes Datenschutzmanagement-System. Prüfen Sie die spezifischen Anforderungen Ihrer Branche und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Datenschutzexperten unterstützen.

Wie wird ein Datenschutzaudit durchgeführt?

Ein Datenschutz-Audit ist ein systematischer Prozess, um zu prüfen, ob ein Unternehmen die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfüllt. Es hilft, Schwachstellen zu identifizieren, Risiken zu minimieren und die Datenschutz-Compliance zu verbessern.

  • Zieldefinition: Klären Sie, was das Audit erreichen soll (z. B. DSGVO-Compliance überprüfen, Datenschutzmanagement optimieren).
  • Auditteam zusammenstellen: Involvieren Sie interne Datenschutzbeauftragte, IT-Experten oder externe Datenschutzspezialisten.
  • Auditplan erstellen: Legen Sie den Umfang, die Bereiche (z. B. IT, HR, Marketing), den Zeitrahmen und die Prüfkriterien fest.

Beispiele für Prüfkriterien:

  • Einhaltung der DSGVO-Grundsätze (z. B. Datenminimierung, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung).
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen (z. B. Verschlüsselung, Zugriffskontrollen).
  • Betroffenenrechte (z. B. Auskunft, Löschung, Datenübertragbarkeit).
  • Bestandsaufnahme durchführen:
    • Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet (z. B. Kunden-, Mitarbeiter-, Lieferantendaten)?
    • Zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verarbeitung?
  • Dokumentationen prüfen:
    • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO).
    • Datenschutzrichtlinien, Verträge zur Auftragsverarbeitung, Einwilligungen der Betroffenen.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs):
    • Sind Datensicherheitsmaßnahmen wie Firewalls, Passwortrichtlinien, Verschlüsselung und Backups vorhanden und aktuell?

Datenerhebungs-Tools:

  • Interviews mit verantwortlichen Personen (z. B. Datenschutzbeauftragter, IT-Leitung).
  • Überprüfung von Dokumentationen, Systemkonfigurationen und Protokollen.
  • Checklisten und Fragebögen.
  • Bewertung der Risiken: Identifizieren Sie Datenschutzverstöße, Sicherheitslücken oder fehlende Maßnahmen.
  • Gap-Analyse durchführen: Vergleichen Sie den Ist-Zustand mit den Anforderungen der DSGVO.
  • Kategorisierung der Feststellungen: Priorisieren Sie die Schwachstellen nach ihrer Schwere:
    • Kritisch: Sofortige Maßnahmen erforderlich (z. B. fehlende Einwilligungen, Datenpannen).
    • Mittel: Maßnahmen mittelfristig umsetzen (z. B. unvollständige Datenschutzerklärung).
    • Gering: Verbesserungen bei Gelegenheit umsetzen (z. B. Dokumentationslücken).
  • Auditbericht erstellen:
    • Ergebnisse und Feststellungen zusammenfassen.
    • Maßnahmenvorschläge und Prioritäten aufzeigen.
    • Klar und verständlich formulieren, damit die Geschäftsführung und relevante Abteilungen den Bericht verstehen.

Auditbericht sollte enthalten:

  • Übersicht des geprüften Bereichs.
  • Festgestellte Datenschutzlücken.
  • Empfehlungen zur Behebung der Schwachstellen.
  • Bewertung der Datenschutz-Compliance.

Was folgt nach einem Audit?

1. Maßnahmendefinition

  • Priorisierung:
    Legen Sie fest, welche Schwachstellen zuerst behoben werden müssen.
  • Verantwortlichkeiten zuweisen:
    Bestimmen Sie, welche Abteilungen oder Personen für die Umsetzung zuständig sind (z. B. IT, Rechtsabteilung, Datenschutzbeauftragter).

2. Maßnahmenumsetzung

  • Umsetzung:
    Schließen Sie Sicherheitslücken, aktualisieren Sie Richtlinien oder führen Sie neue Prozesse ein.

3. Nachbereitung

  • Kontrollen durchführen:
    Überprüfen Sie, ob die Maßnahmen erfolgreich umgesetzt wurden und wirksam sind.
  • Regelmäßige Audits planen:
    Datenschutz ist ein kontinuierlicher Prozess. Planen Sie jährliche Audits oder Anlassprüfungen bei Änderungen (z. B. Einführung neuer IT-Systeme).
  • Mitarbeiterschulung:
    Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig für Datenschutzthemen.

Tools und Ressourcen für ein Datenschutz-Audit

  • Checklisten und Vorlagen: Unterstützung bei der Erfassung und Bewertung (z. B. DSGVO-Checklisten).
  • Datenschutz-Management-Systeme: Automatisierte Unterstützung bei der Dokumentation und Verwaltung von Datenschutzmaßnahmen.
  • Externe Experten: Falls intern kein ausreichendes Fachwissen vorhanden ist, können externe Datenschutzberater oder Auditoren hinzugezogen werden.

Fazit

Ein Datenschutz-Audit ist essenziell, um Datenschutzverstöße zu vermeiden, Schwachstellen aufzudecken, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen und das Vertrauen von Kunden und Partnern zu stärken. Es erfordert sorgfältige Planung, systematische Durchführung und konsequente Nachverfolgung der Maßnahmen.

Kontaktieren Sie uns – damit wir gemeinsam an Ihrer maßgeschneiderte Datenschutz-Lösung arbeiten können!

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